weiterbildung
Sexualmedizin 2025-2027
Überblick
Das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin bietet einen berufsbegleitenden Weiterbildungskurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sexualmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin an. Als einziges universitäres Weiterbildungsprogramm dieser Art in Deutschland zeichnet sich der Kurs durch seine systematische Vermittlung der Syndyastischen Sexualtherapie aus – einem innovativen, fächerübergreifenden Therapiekonzept, das die Paardimension als zentralen Behandlungsansatz in den Mittelpunkt stellt. Die Weiterbildung verbindet dabei theoretisches Wissen, praktische Fertigkeiten und persönliche Selbsterfahrung, um Teilnehmende optimal auf die eigenständige sexualmedizinische Diagnostik und Behandlung vorzubereiten.
Ausführliche Beschreibung
Weiterbildung Sexualmedizin: Entwicklung und aktuelles Profil
Die Akademie für Sexualmedizin hat 1995 einen Gegenstandskatalog veröffentlicht welcher Grundlage war für die seit 1997 durchgeführten zweijährigen sexualmedizinischen Curricula, die in Berlin von Beginn an gemeinsam mit der Ärztekammer Berlin veranstaltet wurden.
Bereits 1995 hat die Akademie für Sexualmedizin auch die Einführung einer Zusatzweiterbildung „Sexualmedizin“ in die ärztliche Weiterbildungsordnung beantragt. Die Ärztekammer Berlin war dann die erste Landesärztekammer, welche (im Jahre 2007) die Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin in ihre Weiterbildungsordnung aufgenommen hat.
2010 wurde die Diskussion um eine bundesweite Etablierung der Zusatzbezeichnung intensiviert und ein entsprechender Antrag der Ärztekammer Berlin auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden eingebracht. In diesem Zusammenhang wurden die Erfahrungen ausgewertet, die bei der sexualmedizinischen Weiterbildung in den zurückliegenden Jahren gesammelt werden konnten. Diese betrafen die integrierte Vermittlung theoretischer und praxisbezogener Inhalte in allen Indikationsgebieten (Störungen der sexuellen Funktion, der sexuellen Entwicklung, der sexuellen Präferenz, des sexuellen Verhaltens, der sexuellen Reproduktion sowie der Geschlechtsidentität) und mündeten in einen erweiterten Gesamtumfang, der gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2004 folgendes beinhaltete:
- eine berufsbegleitende Teilnahme an 30 doppelstündigen Fallseminaren mit 60 Fallbesprechungen (oder alternativ eine 6-monatige klinische Weiterbildungszeit unter Leitung eines zur Weiterbildung Befugten) sowie
- 240 Stunden Kursweiterbildung in Sexualmedizin,
- 100 Stunden themenzentrierte Selbsterfahrung (davon ein Teil als fallbezogene Selbsterfahrung anhand der eigenen sexualmedizinischen Behandlungsfälle im Rahmen der Kursweiterbildung),
- 100 im Verhältnis von 4:1 supervidierte sexualmedizinische Behandlungsstunden aus mindestens vier Behandlungsfällen, davon mindestens 50 Stunden aus Paarbehandlungen (darin sind inkludiert mindestens 10 supervidierte Erstinterviews mit Erhebung einer vollständigen Sexualanamnese).
Die Akademie für Sexualmedizin hat im November 2011 mit der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualtherapie zur Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) fusioniert, welche diesen Weiterbildungskatalog der Bundesärztekammer im Rahmen der geplanten Neuordnung der Musterweiterbildungsordnung zur bundesweiten Einführung empfohlen hat, weil auf diese Weise die Möglichkeit geschaffen wird, berufsbegleitend im Laufe von wenigstens zwei Jahren durch eine kontinuierliche Teilnahme ausreichende sexualmedizinische Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu erwerben, um eigenständig Sexualstörungen zu diagnostizieren und zu behandeln.
Umso mehr ist zu begrüßen, dass schließlich auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 die Integration der Sexualmedizin in die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer beschlossen wurde. Die neuen Voraussetzungen gemäß der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer für den Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin waren in der alten Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin bereits abgebildet, in der ein größerer Umfang für die nachzuweisenden Weiterbildungsinhalte vorgesehen gewesen ist.
Gleichwohl wurde in der aktuellen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 22. September 2021 (einschließlich der 1. Änderung vom 15. Juni 2022; in Kraft getreten am 30. November 2022) eine Adaption an die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vorgenommen, so dass nunmehr folgende Mindestanforderungen vorgesehen sind:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und zusätzlich
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in psychosomatischer Grundversorgung oder Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie oder Psychoanalyse und zusätzlich
- 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Sexualmedizin und zusätzlich
- 120 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
Nachzuweisen sind ferner:
- 10 dokumentierte & supervidierte Erstgespräche
- 10 dokumentierte & regelmäßig im Stundenverhältnis 4:1 supervidierte und abgeschlossene sexualmedizinische Behandlungsfälle, davon 5 unter Einbeziehung der Partnerin oder des Partners
- 50 Stunden themenzentrierte Einzelselbsterfahrung und/oder Gruppenselbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen
Im vorliegenden Kurs werden die 120 Stunden Kurs-Weiterbildung, die 120 Stunden Fallseminare unter Supervision (einschließlich der Supervision von 5 Erstinterviews und von 5 Behandlungsfällen) sowie 50 Stunden themenzentrierte Gruppenselbsterfahrung vorgehalten. Die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Weiterbildungsinhalte und –komponenten erfolgt in den diesbezüglichen Abschnitten des Programmheftes.
Der Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier, ist für die Weiterbildung in Sexualmedizin von der Ärztekammer Berlin befugt und trägt die fachliche Verantwortung für die Durchführung des Weiterbildungskurses.
Nach einer Prüfung bei der Ärztekammer Berlin können Fachärzt/innen aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung dann auf Antrag die Zusatzbezeichnung „Sexualmedizin“ erhalten.
Die Weiterbildung ist aber ebenso offen für Klinische Psychologen und psychologische Psychotherapeuten, deren Abschluss vom Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der der Berlin School of Sexual Health (BSSH) zertifiziert wird und – sofern die Psychotherapeutenkammer entsprechende Weichenstellungen vornimmt – durch eine analoge Zusatzbezeichnung der Psychotherapeutenkammer ergänzt werden könnte.
Da in Deutschland ein dringender Bedarf an qualifizierten, dem Stand der Forschung entsprechenden Versorgungsangeboten für Patient/innen mit sexuellen Störungen und daher die Notwendigkeit einer fachgerechten sexualmedizinischen Kompetenz für Ärzt/innen sowie Psycholog/innen besteht, lässt sich davon ausgehen, dass auf diesem Wege zunehmend Kolleg/innen ausreichend in die Lage versetzt werden, derartige Störungen mit all ihren Auswirkungen (auf den Einzelnen, das Paar und auch auf die Gesellschaft) in ihrer Komplexität adäquat zu diagnostizieren und zu behandeln. Die fachlichen Grundlagen der Weiterbildung mit Darstellung der Lernziele sind im Lehrbuch Sexualmedizin (K.M. Beier, H.A.G. Bosinski, K. Loewit, 3. Auflage, Elsevier 2021) dargestellt.
Die Besonderheiten des fächerübergreifenden Therapiekonzeptes der Sexualmedizin, i.e. die Syndyastische Sexualtherapie werden darüber hinaus in Beier & Loewit (2004) anhand zahlreicher Fallbeispiele ausführlich erläutert. Eine verdichtete Darstellung bietet zudem der Praxisleitfaden Sexualmedizin. Von der Theorie zur Therapie (Beier & Loewit, 2011). Die Fachzeitschrift Sexuologie, die zweimal jährlich erscheint, informiert über die aktuellen Entwicklungen im Fachgebiet.
Für das Selbststudium empfohlene Literatur ist im Anhang aufgeführt. Im Laufe des Kurses werden themenbezogen Originalarbeiten zugänglich gemacht, die zur Vorbereitung der Seminarveranstaltungen dienen und deren Kenntnis dann entsprechend vorausgesetzt wird.
Weiterbildungsmerkmale
In der sexualmedizinischen Weiterbildung spielen folgende Aspekte eine zentrale Rolle:
- das biopsychosoziale Verständnis von Sexualität,
- die Paardimension
- die Fokussierung auf die psychosozialen Grundbedürfnisse der Patienten (i.e. Syndyastische Fokussierung)
- Geschlechtsidentität und sexuelle Identität,
- Paraphilien und Dissexualität.
1. Biopsychosoziales Verständnis von Sexualität
Sexualität entzieht sich beharrlich einem einseitigen ‚Zugriff‘. Sie ist eine somatisch, psychisch und sozial determinierte Erlebnisdimension des Menschen und nur als biopsychosoziales Phänomen verstehbar. Zudem weist sie unterschiedliche Dimensionen auf (Multidimensionalität der Sexualität) und kann verschiedene Funktionen erfüllen (Multifunktionalität der Sexualität), die allerdings in enger Wechselbeziehung stehen. Zu unterscheiden sind:
- die Lustdimension der Sexualität, d.h. ihre Bedeutung für alle Möglichkeiten des Lustgewinns durch sexuelles Erleben;
- die Fortpflanzungsdimension der Sexualität, d.h. ihre Bedeutung für die Reproduktion;
- die Beziehungs- oder syndyastische Dimension der Sexualität, d.h. ihre Bedeutung für die Erfüllung psychosozialer Grundbedürfnisse nach Akzeptanz, Nähe, Sicherheit und Geborgenheit durch sexuelle Kommunikation in Beziehungen.
Sexualität ist somit ein Erlebnisbereich, in dem der Mensch am intensivsten und am intimsten mit anderen Menschen in Beziehung tritt: sie ist auf Partnerschaft, auf Wir-Bildung hin angelegt und bringt dadurch immer etwas Soziales zum Ausdruck.
Entsprechend wird sich die Vermittlung theoretischer Kenntnisse im Rahmen der Weiterbildung auf die somatische, psychische und soziale Ebene beziehen. Lernziele betreffen dann neben der stammesgeschichtlichen Entwicklung der menschlichen Sexualität und der körperlichen Sexualentwicklung auch die psychosexuelle Entwicklung des Menschen sowie die sozialen Einflüsse der Geschlechtsrollensozialisation.
Mit einem biopsychosozialen Verständnis menschlicher Sexualität wird auch allen klinisch relevanten Störungen sowie den Symptombildern nach sexueller Traumatisierung zu begegnen sein.
2. Die Paardimension
In der Sexualmedizin unterscheidet sich der „Patientenbegriff“ deutlich von dem sonst üblichen Konzept in der klinischen Medizin: Sexuelle Störungen sind vor allem vor dem Hintergrund der speziellen Situation des Paares zu verstehen. Daher muss die Paardimension auch dort mitgedacht werden, wo im Einzelgespräch zwar kein realer, wohl aber virtueller Partner „anwesend“ sein kann. Der in der Medizin und der Klinischen Psychologie gewohnte Blick auf das „kranke“ Individuum geht hier am Kern des Problems vorbei. Dies macht deutlich, warum die Auseinandersetzung mit sexuellen Funktionsstörungen nicht einfach einer der gängigen medizinischen Disziplinen (z.B. Allgemeinmedizin, Andrologie, Gynäkologie, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin, Urologie) zuzuordnen ist, obwohl sie dort eine beachtenswerte Rolle spielen, nicht zuletzt weil zahlreiche Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes etc.) oder deren Behandlung (Medikamente) mit sexuellen Dysfunktionen verbunden sein können. Gerade weil sexuelle Störungen nicht im geläufig medizinischen Sinne als Störung innerhalb eines Individuums bzw. Organ-/Funktionssystems, sondern als Störung innerhalb einer Beziehung aufzufassen sind, bedeutet das, sich als Behandelnde primär einem Paar und nicht nur einem oder auch zwei Individuen zuzuwenden.
Hierzu bedarf es der Vermittlung von besonderen Fertigkeiten, um sich in der Gesprächssituation mit einem Paar sicher und unbefangen zu fühlen – zumal vornehmlich über die Themen Sexualität und Partnerschaft gesprochen werden soll. Wichtige Weiterbildungselemente sind daher die themenzentrierte und fallorientierte Selbsterfahrung sowie die Entwicklung eigener Fertigkeiten in der sexualdiagnostischen Anamneseerhebung bei Paaren sowie der Durchführung paar- und sexualitätsbezogener Interventionen.
3. Syndyastische Fokussierung
In der sexualmedizinischen Beratung und Behandlung geht es vor allem darum, die Beziehungsdimension der Sexualität (s.o.) für die Patienten einsichtig und verfügbar zu machen (dafür steht Syndyastische Sexualtherapie). Den Patienten ist meist nicht bewusst, dass die genitale/koitale Sexualität lediglich eine von vielen Möglichkeiten ist, die in der Partnerschaft gesuchte Erfüllung von Bedürfnissen nach Annahme und Geltung, Anerkennung, Zufriedenheit, Nähe, Geborgenheit etc. zu verwirklichen. Es fällt auf, dass viele Paare die körpersprachliche Kommunikation und Verwirklichung dieser Wünsche wohl in Zärtlichkeiten sehen, die Verbindung zur koitalen Sexualität aber nicht herstellen können. Bei sexualtherapeutischen Interventionen kommt es daher darauf an, aus der aktuellen Beziehungssituation verständlich zu machen, ob und welche Grundbedürfnisse frustriert werden oder unentfaltet sind, und wie dies die Sexualfunktionen als körpersprachliche Realisierung von Beziehung in Mitleidenschaft zieht. Deswegen sind aus sexualmedizinischer Sicht auch die verschiedenen somatischen (medikamentösen, physikalischen, operativen etc.) Behandlungsoptionen nur vor diesem Hintergrund sinnvoll einzusetzen: Mit einer bloßen Wiederherstellung der Sexualfunktion (bspw. durch die Einnahme einer erektionsfördernden Substanz wie z.B. den Phosphodiesterasehemmer Sildenafil) ist keineswegs gewährleistet, dass die Beziehungswünsche für beide Partner erfüllbar werden.
Das Ziel sexualmedizinischer Interventionen ist daher ein begrenztes, auf Beziehung und Sexualität fokussiertes. Gerade weil Sexualität heilend und gesunderhaltend enorme Dynamik auslösen, Selbstheilungskräfte mobilisieren, neu motivieren und Glückserlebnisse im Sinne der Erfüllung psychosozialer Grundbedürfnisse vermitteln kann (die sich auch in andere Lebensbereiche hinein positiv auswirken), sind mit dieser Fokussierung auch bei kurzen Behandlungszeiten beachtliche Erfolge erreichbar.
Die syndyastische Fokussierung ist also der maßgebliche behandlungstechnische Ansatz, der zur Erhöhung der sexuellen/partnerschaftlichen Beziehungszufriedenheit zu führen vermag. Sie kann dies jedoch nur, wenn der Therapeut, die Therapeutin diesen Behandlungsansatz inhaltlich und methodisch akzeptiert bzw. beherrscht und auch bei den Patienten/Paaren der Zugang zu den Grundbedürfnissen nicht (z.B. durch lebensgeschichtliche Ereignisse) verschüttet oder verloren gegangen ist. Wenn die Therapeuten in ihrer bisherigen Arbeit methodisch bislang anders vorgegangen sind, z.B. Psychotherapie oder Pharmakotherapie in den Vordergrund gestellt haben, so müssen sie diese Therapiemethoden um den syndyastischen Fokus erweitern, d.h. die bisherigen Methoden in die Syndyastische Sexualtherapie integrieren, um sie dem Ziel der Orientierung an der wechselseitigen Erfüllung von Grundbedürfnissen dienstbar zu machen.
4. Geschlechtsidentität und sexuelle Identität
Von erheblicher Bedeutung ist fundiertes Wissen zur Entwicklung der Geschlechtsidentität und die Abgrenzung zur sexuellen Identität. Während die Geschlechtsidentität die tiefinnere und überdauernde Gewissheit und Erfahrung der eigenen Individualität, des eigenen Verhaltens und des eigenen Erlebens als eindeutig und uneingeschränkt männlich oder weiblich oder als irgendwo dazwischen befindlich meint, bezeichnet die sexuelle Identität eine tiefinnere und überdauernde Gewissheit und Erfahrung der eigenen sexuellen Individualität, des eigenen sexuellen Verhaltens und des eigenen sexuellen Erlebens als eindeutig und uneingeschränkt zu sich gehörig und verweist auf die Notwendigkeit der Integration möglicherweise vorliegender sexueller Präferenzbesonderheiten.
Die Geschlechtsidentität hingegen kann durch andere Konflikte gekennzeichnet sein, nämlich ein Unbehagen im eigenen Geschlecht und einem Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht. Dies sind Symptome einer Geschlechtsdysphorie, sofern damit Leidensdruck verbunden ist, was bei vielen Betroffenen der Fall ist.
Viele dieser Menschen streben somatomedizinische geschlechtsangleichende Maßnahmen an, um das äußere Erscheinungsbild mit dem inneren Identitätsempfinden in Einklang zu bringen. Dies geschieht in Abhängigkeit von den kulturellen Umgebungsbedingungen, die historisch einem Wandel unterliegen und in den vergangenen 100 Jahren auch zunehmend die Realisierbarkeit körperverändernder Maßnahmen einzubeziehen hat. Dies hat in recht rascher Folge zu terminologischen und klassifikatorischen Änderungen geführt, wobei hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Fragestellungen v. a. die geschlechtsdysphorischen Symptombilder mit Leidensdruck von Interesse sind, über die hinsichtlich klassifikatorischer Einordnung, Phänomenologie und Verlauf genauso grundlegende Kenntnisse bestehen müssen wie über Prinzipien der Diagnostik und den gegenwärtigen Stand konträrgeschlechtlicher Hormonbehandlungen sowie geschlechtsangleichender chirurgischer Eingriffe. Von Bedeutung sind zudem die rechtlichen Gegebenheiten (z.B. im Zusammenhang mit dem Transsexuellengesetz), dessen Änderungen besonders deutlich den veränderten gesellschaftlichen Umgang erkennbar machen.
5. Paraphilien und Dissexualität
Paraphilien (synonym: Sexuelle Präferenzstörungen) führen häufig zur Ausbildung sexueller Beziehungsstörungen. Diese resultieren nicht zuletzt aus der Frage, vom Partner wirklich akzeptiert werden zu können, wenn diesem bereits die paraphilen Phantasieinhalte bekannt wären – also selbst dann, wenn deren Verwirklichung gar nicht intendiert wäre. Diese Verunsicherung kann das syndyastische Erleben so stark irritieren, dass Beziehungen nur schwer geknüpft werden oder aber bestehende Partnerschaften besonders riskiert sind. Sofern aber eine Partnerschaft besteht und beide Partner ein authentisches Interesse an einer gemeinsamen Perspektive haben, lässt sich mit der Syndyastischen Fokussierung (s. 2.) auch hier die partnerschaftliche Zufriedenheit verbessern, wobei dies u.a. auch abhängt von dem Anteil des paraphilen Musters an der sexuellen Präferenzstruktur, dem zusätzlichen Auftreten sexueller Funktionsstörungen, der Wertigkeit des paraphilen Stimulus im inneren Erleben und der Fähigkeit zur Selbstrücknahme. Auch dies zeigt deutlich, wie wichtig im Vorfeld die genaue sexualdiagnostische Abklärung ist, die im Rahmen der Weiterbildung deshalb systematisch geübt werden wird.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Störungen des sexuellen Verhaltens dar, welche die sexuelle Selbstbestimmung anderer Menschen verletzen (i.e. Dissexualität) und darum besonderer Aufmerksamkeit hinsichtlich Prävention, Diagnostik und Therapie bedürfen.
Dissexualität kann einerseits auf das Ausleben entsprechender Paraphilien zurückgehen, d.h., paraphile Impulsmuster können einen ursächlichen Hintergrund für gestörte sexuelle Verhaltensäußerungen darstellen und sind dann als Neigungstaten aufzufassen. Andererseits existieren auch dissexuelle Verhaltensweisen, die nicht das Ausleben eines paraphilen Impulsmusters darstellen, sondern auf eine andere Hintergrundproblematik zurückführbar sind (z. B. eine Persönlichkeitsstörung, eine Intelligenzminderung, soziosexuelle Unerfahrenheit etwa bei jugendlichen Tätern sowie – mutmaßlich am wichtigsten – grenzverletzende familiäre Konstellationen mit allgemein ungünstigen Entwicklungsbedingungen für Kinder). Solche sexuellen Übergriffe sind dann als Ersatzhandlungen für eigentlich gewünschte sexuelle Interaktionen mit altersentsprechenden und einverständigen Partnern aufzufassen, die aus verschiedenen Gründen nicht sozial adäquat realisiert werden können. Das bedeutet, dass im sexualdiagnostischen Prozess Störungen der sexuellen Präferenz und Störungen des sexuellen Verhaltens genau differenziert werden müssen und nicht verwechselt oder gar gleichgesetzt werden dürfen.
Bezogen auf den sexuellen Kindesmissbrauch ist nach Studien im Hellfeld davon auszugehen, dass etwa 40% der Übergriffe von pädophil motivierten Tätern begangen werden (Neigungstaten) und 60% auf „Ersatzhandlungen“ von nicht-präferenzgestörten Männern entfallen. Es ist eine wichtige Aufgabe sexualmedizinisch qualifizierter Kolleg/innen, die entsprechenden Störungsbilder adäquat zu diagnostizieren und zu behandeln, wobei letzteres sicherlich im Rahmen einer entsprechenden Schwerpunktsetzung (zumeist von Kolleg/innen aus der Psychiatrie, Psychosomatischen Medizin, Psychotherapie und Klinischen Psychologie) erfolgen dürfte, die im Rahmen der Weiterbildung für die Interessierten möglich wird.
Allgemeine Informationen
Eingangsvoraussetzungen
An der Weiterbildung können Ärzt/innen sowie Klinische Psycholog/innen teilnehmen, wobei folgende
Eingangsvoraussetzungen erforderlich sind:
- eine mindestens 3-jährige klinische Tätigkeit mit Nachweis einer psychosomatischen Qualifizierung (mindestens im Umfang der „Psychosomatischen Grundversorgung“) oder
- eine abgeschlossene oder bis zum Kursbeginn begonnene und spätestens zum Abschlusskolloquium abzuschließende psychotherapeutische Weiterbildung in einem anerkannten wissenschaftlich fundierten Verfahren
Bewerbung
Bitte reichen Sie mit Ihrer (online-)Bewerbung Ihre vollständigen Unterlagen zu den Eingangsvoraussetzungen ein. Wir kommen wegen eines Auswahlgespräches auf Sie zu. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird Ihnen bis spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt.
Zahlungsmodalitäten und Rücktritt vom Kurs
Nach der Teilnahmezusage ist innerhalb von 4 Wochen eine Anzahlung der Kursgebühr in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Erfolgt diese nicht termingerecht, wird der Platz anderweitig vergeben. Bei Rücktritt vom Teilnahmewunsch bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro erhoben. Erfolgt der Rücktritt später, aber noch vor Kursbeginn, wird die Anzahlung in Höhe von 500 Euro einbehalten. Bei Abbruch der Teilnahme während des Kurses wird die Kursgebühr für das erste Jahr einbehalten.
Fehlzeiten/Versäumnisse
Sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil der Ausbildung dürfen nicht mehr als 10% der Veranstaltungen versäumt werden (d.h. nur 10% der Seminare, 10% der Selbsterfahrung usw.). Sollten die Fehlzeiten 10% überschreiten, sind Ersatztermine mit den Dozierenden direkt zu vereinbaren (die Kosten hierfür sind selbst zu tragen).
Es besteht die Möglichkeit, sich durch die Teilnahme an wissenschaftlichen Fachtagungen versäumte Theoriestunden anrechnen zu lassen. Hierzu bedarf es einer Rücksprache mit dem Verantwortlichen für die Weiterbildung (Prof. Beier).
Die Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen ist durch Unterschrift auf den ausliegenden Listen zu dokumentieren und am Ende des Kurses durch den Kursleiter im „Logbuch“ bestätigen zu lassen.
Anerkennung der Zusatzbezeichnung Sexualmedizin durch die Ärztekammer Berlin/Logbuch
Am Ende der Weiterbildung können Ärzt/innen eine Prüfung bei der Ärztekammer Berlin ablegen, die vollständig von dort aus organisiert wird. Bitte nutzen Sie das eLogbuch, mit dem eine kontinuierliche Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts gemäß Weiterbildungsordnung von 2021 möglich ist. Das eLogbuch ist über das Mitgliederportal der Ärztekammer Berlin zugänglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärztekammer: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung. Am Ende der Weiterbildung können dann die gesammelten elektronischen Daten – zusammen mit einem vom Weiterbildungsbefugten unterzeichneten Zeugnis – durch Sie bei der Ärztekammer gemeinsam mit dem Nachweis der Facharztanerkennung eingereicht werden.
Auf dem letzten Deutschen Ärztetag in Leipzig vom 27. bis 30. Mai 2025 wurde der Beschluss gefasst, die Weiterbildung Sexualmedizin zukünftig als „Interdisziplinäre kursbasierte Zusatzweiterbildung“ zu verankern. Wie die Ausgestaltung im Einzelnen erfolgen wird, ist derzeit noch offen. Eine Dokumentation im eLogbuch soll es nicht mehr geben, wohl aber eine abschließende Prüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer. Wie diese Anpassungen im Detail aussehen und wann sie erfolgen werden, ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Programms noch unklar. Sicher ist aber, dass der am hiesigen Institut bewährte Kurs deutlich mehr Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, als zukünftig für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Sexualmedizin seitens der Bundesärztekammer vorgesehen sein werden.
Der hiesige Anspruch bleibt bestehen, eine Weiterbildung zu bieten, die optimal auf die anspruchsvolle Tätigkeit in der Sexualmedizin vorbereitet – auch wenn dies einen höheren Aufwand bedeutet.
Abschlusskolloquium für Psycholog/innen
Für Psycholog/innen wird ein Abschlusskolloquium zu einem eigenen Behandlungsfall angeboten. Die Meldung zum Abschlusskolloquium kann erfolgen, wenn die Teilnahme am Weiterbildungskurs – mit nicht mehr als 10% Fehlzeiten – nachgewiesen wird. Darüber hinaus muss der Nachweis über die selbständig organisierten Supervisionen von Erstinterviews und Behandlungen erbracht werden.
Am Abschlusskolloquium nehmen zwei Dozent/innen als Prüfer teil, davon ein/e Psycholog/in. Erforderlich ist eine schriftliche Ausarbeitung zu dem Behandlungsfall, der im Abschlusskolloquium diskutiert werden soll. Diese schriftliche Falldarstellung muss spätestens zwei Wochen vor der Prüfung vorliegen. Im Abschlusskolloquium wird es dann darum gehen, diesen Behandlungsfall kurz zu schildern (Erstkontakt, Ergebnisse der Sexualanamnese, Behandlungsplanung und Behandlungsverlauf), um dann zu diesem Fall sowie auch darüber hinaus Fragen zu beantworten. Bitte melden Sie sich über den Teilnehmerbereich an und senden Sie von dort aus auch Ihren anonymisierten Behandlungsfall zu. Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 €. Die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusskolloquium wird durch einen von beiden Prüfern unterzeichneten Qualifikationsnachweis bescheinigt.
Patientenkontakte im Rahmen der Weiterbildung
Die Durchführung von Erstinterviews sollte in Ihrer eigenen Praxis (oder Klinik) erfolgen. Gegebenenfalls kann dies auch über die Hochschulambulanz des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin arrangiert werden. Eine Therapie ergibt sich entweder aus den Erstinterviews oder kann in Einzelfällen auch über das Institut (durch Weitervermittlung von auf der Warteliste befindlichen Therapiepaaren) erfolgen.
Lehrveranstaltungen
Die Weiterbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei eine integrierte Vermittlung erfolgt. Es sollen auf diese Weise sowohl fundierte sexualmedizinische Kenntnisse als auch spezielle Fertigkeiten vermittelt werden, die dazu befähigen, innerhalb des jeweiligen spezifischen Arbeitszusammenhanges Patienten(paare) mit sexuellen Störungen zu beraten oder zu behandeln.
Das Besondere an dieser Weiterbildung wird also sein, dass die erworbene sexualmedizinische Kompetenz ganz unterschiedlich in die jeweilige bisherige Tätigkeit integriert werden kann, so dass beispielsweise Gynäkolog/innen auch sexualtherapeutische Angebote machen oder Psychotherapeut/innen die Behandlung von Patienten mit sexuellen Präferenz- und/oder Verhaltensstörungen sowie auch geschlechtsdysphorischen Symptombildungen übernehmen können. Es handelt sich daher um eine für alle Kursteilnehmer/innen nach den Rahmenbedingungen gleiche Weiterbildung, die aber – bedingt durch die jeweiligen fachspezifischen Voraussetzungen – unterschiedliche Perspektiven für die spätere Arbeit eröffnen wird.
Während der Weiterbildung besteht die Gelegenheit, sich mit anthropologischen, biomedizinischen, psychologischen und soziokulturellen Aspekten der menschlichen Geschlechtlichkeit auseinanderzusetzen. Die Sexualmedizin ist auf Interdisziplinarität hin angelegt und integriert disziplinäres Wissen aus unterschiedlichen medizinischen Fachgebieten (insbesondere Allgemeinmedizin, Dermatologie, Endokrinologie, Gynäkologie, Psychiatrie, Psychosomatik, Urologie), sowie der Klinischen Psychologie und der Psychotherapie, aber auch aus benachbarten Human- und Gesundheitswissenschaften (insbesondere Biologie, Epidemiologie, Soziologie etc.).
Die sexualmedizinische Praxis ist dadurch gekennzeichnet, dass sie – ausgehend von einer biopsychosozial fundierten Genese sexueller Störungen – unter systematischer Einbeziehung der Paardimension, relevante Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl somatischer als auch psychosozialer Fachrichtungen aufnimmt, um diese Elemente gezielt für die Beratung und Behandlung von Patient/innen mit sexuellen Störungen verfügbar zu machen. Die Lehrveranstaltungen werden entsprechend
- hinsichtlich des Angebots interdisziplinär
- hinsichtlich der Zusammensetzung der Teilnehmer/innen multidisziplinär ausgerichtet sein und sollen
- die Absolvent/innen befähigen, in Kenntnis ihrer Kompetenzen und Grenzen zu kooperieren.
Übersicht über den theoretischen Unterrichtsteil | Stundenzahl |
---|---|
Evolutionsbiologische Grundlagen der menschlichen Sexualität | 6 |
Anatomische, physiologische psychologische (biopsychosoziale) Grundlagen der Sexualität | 6 |
Grundlagen der psychosexuellen und somatosexuellen Entwicklung und deren Verlauf über die Lebensspanne | 5 |
Soziokulturelle Grundlagen der menschlichen Sexualität | 3 |
Entwicklung der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung | 4 |
Sexualmedizinisch relevante rechtliche Grundlagen (Sexualstrafrecht, Personenstandsrecht, Transsexuellengesetz, Arztrecht etc.) | 2 |
Epidemiologie sowie Resistenzsituation der Erreger von sexuell übertragbaren Infektionen, Ansteckungswege im Zusammenhang mit dem Sexualverhalten, gesellschaftliche Bedeutung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen, HIV-/STI-Präventionsstrategien. Differentialdiagnostik und Therapieoptionen sowie Therapiestrategien bei sexuell übertragbaren Infektionen. | 4 |
Indikationsstellung und prognostische Einschätzung psychotherapeutischer, organmedizinischer und medikamentöser Behandlungsansätze | 2 |
Erkennung psycho- und paardynamischer Prozesse von Sexualität und Geschlechtlichkeit einschließlich Konflikte im sexuellen Erleben und Verhalten sowie damit verbundenen Kognitionen und Emotionen | 6 |
Bedingungsgefüge, Formen, Verläufe, Manifestationen, Erkennung von Früh- und Spätfolgen und deren Behandlung bei sexueller Traumatisierung und deren Prävention | 6 |
Ätiologie, Verlauf und Dynamik, Diagnostik, Klassifikation, Prävention, Beratungskompetenz und Therapie mit differentieller Indikationsstellung bei | |
1. Störungen der sexuellen Funktion | 12 |
2. Störungen der sexuellen Entwicklung | 6 |
3. Störungen der sexuellen Präferenz | 6 |
4. Störungen des sexuellen Verhaltens | 6 |
5. Störungen der sexuellen Reproduktion | 4 |
6. Störungen der Geschlechtsidentität /Geschlechtsdysphorie | 6 |
Technik der Sexualdiagnostik (Einzel/Paar) | 12 |
Technik der Sexualberatung (Einzel/Paar) einschließlich | 12 |
Technik sexualtherapeutischer Interventionen (Einzel/Paar) | 12 |
Summe | 120 |
Hinsichtlich der therapeutischen Fertigkeiten wird die Syndyastische Sexualtherapie als fächerübergreifendes Therapiekonzept der Sexualmedizin im Rahmen der Weiterbildung gelehrt. Langjährige klinische Erfahrung mit diesem Behandlungsverfahren, welches die bindungsorientierte (syndyastische) Dimension der Sexualität als Quelle der Heilung und als zentralen Bestandteil der Therapie nutzt, hat gezeigt, dass es
- ein erweitertes Verständnis von Sexualität bewirkt,
- Angst und Selbstzweifel in sexuellen Beziehungen reduziert,
- Geborgenheit und Lust in der partnerschaftlichen Sexualität steigert,
- eine Verbesserung der sexuellen Körperkommunikation bewirkt,
- Selbstheilungskräfte mobilisiert und
- damit Wege zur (Wieder-)Erfüllung von Grundbedürfnissen eröffnen kann.
Theorie: 120 Stunden Kurs-Weiterbildung
Der theoretische Teil wird in Form von Vorträgen, Übungen und Gruppenarbeit sowie durch eigenverantwortliches Selbststudium vermittelt und umfasst 120 Stunden, die sich entsprechend der gegenüberliegenden Tabelle aufteilen. 20 % (24 Stunden) erfolgen im Einklang mit dem Musterkursbuch Sexualmedizin der Bundesärztekammer als „Blended Learning“: Im Vorfeld zu den einzelnen Veranstaltungen werden Materialien auf der Homepage der BSSH eingestellt und hierzu Ausarbeitungen der Teilnehmer abgefragt und dokumentiert. Die Lehrveranstaltungen werden „gestreamt“ und ermöglichen eine Online-Teilnahme, die nicht mehr als die Hälfte wahrgenommener Lehrangebote umfassen darf.
Praxis: 120 Stunden Fallseminare unter Supervision
Auch die Lehrveranstaltungen des praktischen Teils werden „gestreamt“ und ermöglichen eine Online-Teilnahme, die nicht mehr als die Hälfte wahrgenommener Lehrangebote umfassen darf.
Der praktische Teil fußt auf dem im Kurs erworbenen, durch kontinuierliches Selbststudium vertieften theoretischen Wissen und umfasst die Vermittlung und den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten durch folgende Weiterbildungselemente:
1. Klinische Fallseminare (60h)
Teilnahme an klinischen Fallseminaren von mindestens 60 Stunden; hierfür stehen die am Institut (in der Regel) jeden Freitag stattfindenden Fallkolloquien zur Verfügung. Diese Kolloquien dauern jeweils von 14.30 bis 17.30 Uhr (i.e. 4 „Stunden“ a 45 Minuten) und beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Besprechung von neuen Patienten am Institut sowie auch von Behandlungsverläufen. Somit stehen über die 2 Jahre der Weiterbildung genügend Termine zur Auswahl (ca. 40 Freitagskolloquien pro Jahr, entsprechend 80 in 2 Jahren) um an 15 Kolloquien à 4 Stunden teilzunehmen (entspricht 60 Stunden klinischer Fallseminare). Es besteht die Möglichkeit, bei diesen Fallseminaren – bei rechtzeitiger Anmeldung – sowohl Erstinterviews als auch Behandlungsverläufe vorzustellen, die dann als supervidiert angerechnet werden.
Termine: Freitags, Anmeldung über den Teilnehmerbereich erforderlich – max. 8 Personen in der Reihenfolge der Anmeldung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die Teilnahme an den Fallseminaren unmittelbar vor der Theorieveranstaltung auswärtige Weiterbildungsteilnehmer/innen vorrangig berücksichtigt werden.
2. Fallbezogene Selbsterfahrung (40h)
Diese ist terminlich den Kurstagen vorangestellt (immer freitags von 17:45 bis 21:15 Uhr zwei Doppelstunden) und bildet einen zentralen Weiterbildungsbestandteil ab, der unmittelbare praxisrelevante Bedeutung hat.
Die fallbezogene Selbsterfahrung (40 h) soll in der Auseinandersetzung mit der Therapeut-Patient-Beziehung bei der Behandlung sexueller Störungen auf die möglicherweise besonders mit Sexualität verbundenen Übertragungs- und Gegenübertragungsreaktionen (Übertragungsliebe, erotische Spannung, sexualisierte Atmosphäre, Abgestoßensein etc.) fokussieren.
Dies ist in herkömmlichen Selbsterfahrungsgruppen in der Regel nicht gegeben, bedarf aber systematischer Beachtung, um eine Förderung der emotionalen Eigen- und Fremdwahrnehmung in Therapeut-Patient-/Paar-Beziehungen, in denen Sexualität zum Thema geworden ist (Unbefangenheit von eigenen sexuellen Wünschen in der Interaktion mit registrieren dem Patienten bzw. dem Paar; Gefahr der Parteilichkeit aufgrund von Befangenheit in Paargesprächen) zu erreichen. Dadurch erhöht sich die Aufmerksamkeit für eigene Gefühle, z. B. Feindseligkeit, Hoffnungslosigkeit, unerträgliche Spannung, Freude etc., die Ausdruck von Gefühlszuständen des Patienten/des Paares sein können und möglicherweise in der Genese der Störung und ihrer Behandlung eine Bedeutung haben. Zudem ermöglicht die fallbezogene Selbsterfahrung vertiefte Einblicke in Patienten-/Paarschicksale und da- mit auch in die Vielfalt möglicher Ätiologien sexueller Störungen.
3. Fallbezogene Supervision in der Gruppe (insgesamt 24 h, s. auch Schaubild)
Hierbei geht es um eine fallbezogene Analyse der Problemstellungen, die sich (un-)kenntnis- aber auch therapeutenbedingt in einer Anamnese-, Beratungs- oder Behandlungssituation ergeben können. Dabei wird darauf zu achten sein, dass ein biopsychosoziales Verständnis menschlicher Sexualität für den Behandler Leitlinie ist und die syndyastische Dimension menschlicher Geschlechtlichkeit stets mitgedacht und im Behandlungsplan berücksichtigt wird. Eingegangen werden muss vor allem auch auf die Besonderheiten sexualmedizinischer Interventionen hinsichtlich ihrer Vermittlung, Begründung und ihrer rationalen und emotionalen Akzeptanz beim Paar. Die Behandlung beginnt stets beim Erstinterview und der Erhebung der Sexualanamnese, weil schon dies eine richtungsweisende Intervention darstellt.
a) Erstinterview-Supervisionen
Es ist ein Nachweis von mindestens 10 (schriftlich dokumentierten) sexualmedizinischen Erstgesprächen (Einzel- und Paargespräche) erforderlich, die entweder einzeln oder in der Gruppe supervidiert wurden.
Angeboten werden hierzu im Rahmen der monatlichen Seminarveranstaltungen Supervisionsgruppen. Hierfür sind fünf Termine vorgesehen, bei denen jeder Teilnehmer der Gruppe mindestens ein Erstinterview vorstellt. Jedem Teilnehmer werden dann fünf supervidierte Erstgespräche anerkannt.
Zusätzlich sind fünf Einzelsupervisionen mit einer/einem akkreditierten Supervisor/in zu vereinbaren. Hierfür stehen die in der Dozierendenliste genannten akkreditierten Supervisor/innen zur Verfügung, mit denen individuelle Absprachen getroffen werden müssen. Eine Anrechnung über die Teilnahme am Fallseminar ist durch die Vorstellung eines eigenen Falles in diesem Rahmen ebenso möglich.
b) Therapie-Supervisionen
Nachzuweisen sind 10 dokumentierte und regelmäßig im Stundenverhältnis 4:1 supervidierte und abgeschlossene sexualmedizinische Behandlungsfälle, davon 5 unter Einbeziehung der Partnerin oder des Partners.
Ein sexualmedizinischer Behandlungsfall ist gekennzeichnet durch einzel- oder paarbezogene gesprächsbasierte Interventionen, die in besonderer Weise Bezug nehmen auf das sexuelle Erleben und Verhalten, indem sie
damit verknüpfte Schwierigkeiten sowie Einschränkungen der sexuellen und partnerschaftlichen Beziehungszufriedenheit thematisieren. Die sexualmedizinische Behandlung konzentriert sich auf die bei jedem Menschen bestehenden Grundbedürfnisse nach Akzeptanz, Nähe und Vertrauen, die in Beziehungen – und durch die konkrete Körpersprache der Sexualität besonders intensiven Intimbeziehungen – erfüllbar sind. Sie macht sich dabei neurobiologische und endokrinologische Korrelate von Bindungen zunutze, insbesondere deren stress-, angst- und aggressionsvermindernde sowie vertrauensbildende Funktion, um Patienten zu ermöglichen, Partnerschaft und Sexualität als gesundheitsfördernde oder -erhaltende Ressource zur Erfüllung der Grundbedürfnisse bewusst erfahren und bisherige Beeinträchtigungen vor diesem Hintergrund zuordnen zu können. Als abgeschlossen gilt ein Fall, wenn dies durch Gesprächsinterventionen den Patienten vermittelt und im Falle der Einbeziehung des Partners für das Paar bewusst erlebbar wurde und das Paar die Therapie beendet.
Angeboten werden wiederum fortlaufende Supervisionsgruppen im Rahmen der monatlichen Seminarveranstaltungen (insgesamt 7 Doppelstunden), bei denen einzelne Teilnehmer den Verlauf ihrer Behandlungen darstellen, so dass jeder Teilnehmer die Therapieverläufe der Behandlungsfälle anderer Kolleg/innen mitverfolgt und an diesen lernt. Hierdurch werden jedem Teilnehmer 5 supervidierte Behandlungsfälle anerkannt. Zusätzliche Einzelsupervisionen müssen selbst organisiert werden. Hierfür stehen die in der Dozierendenliste genannten akkreditierten Supervisor/innen zur Verfügung, mit denen individuelle Absprachen getroffen werden müssen. Nachgewiesen werden müssen hier 5 weitere supervidierte Behandlungsfälle. Eine Behandlungssupervision ist ebenfalls im Rahmen des Fallseminars möglich.
Achtung: Bitte übergeben Sie Ihren jeweils ausgearbeiteten Fall zu den einzelnen Supervisionsterminen (Gruppe + Einzeln) dem/der Supervisor/in!
4. Themenzentrierte Gruppenselbsterfahrung (50 Stunden)
Diese ist vollumfänglich in die Weiterbildung integriert und stellt einen zentralen Weiterbildungsbestandteil dar, der unmittelbare praxisrelevante Bedeutung hat.
Themenzentrierte Selbsterfahrung (50 h) bedeutet, sich mit der persönlichen sexuellen und partnerschaftlichen Situation zu befassen. Ziele sollen sein:
- die eigene psycho- und sozio-sexuelle Entwicklung und damit die persönliche ‚sexuelle Welt-Anschauung‘ besser kennen bzw. verstehen zu lernen;
- Klarheit zu erlangen über die drei Dimensionen menschlicher Sexualität (Beziehung, Lust, Fortpflanzung) im eigenen sexuellen Erleben und Verhalten, damit also über die persönliche sexuelle Bedürfnisstruktur und spezifische Beziehungswünsche (konkrete Phantasien, Praktiken etc.) – insbesondere in ihrer Bedeutung für die praktische Arbeit;
- über Sexuelles reden zu lernen (dafür Worte zu finden) und so auch besser einschätzen zu können, was den Patienten im Rahmen einer Sexualanamnese abverlangt wird;
- generell eine Erhöhung von Sensibilität und Empathie gegenüber dem Paar sowie der Fähigkeit zu paarbezogenen Interventionen.
Terminübersicht
Die Lehrveranstaltungen vermitteln theoretische und praxisbezogene Inhalte. Sie finden in der Regel einmal im Monat (außerhalb der Schulferien) von 9.30 Uhr s.t. bis 17.15 Uhr in vier Blöcken statt:
- 9.30 – 11.00 Uhr
- 11.15 – 12.45 Uhr
- 14.00 – 15.30 Uhr
- 15.45 – 17.15 Uhr
Alle Lehrveranstaltungen finden – soweit nicht anders ausgewiesen – in der Luisenstraße 57, 10117 Berlin-Mitte, großer Seminarraum (Raum-Nr. 01 014/01 015) statt.
Die Luisenstraße ist mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen:
- U-Bahn: bis U-Bahnhof Oranienburger Tor
- S-Bahn: bis S-Bahnhof Friedrichstraße oder Hauptbahnhof
- Bus: 147 bis Luisenstraße/Charité
Die Themenzentrierte Selbsterfahrung findet in zwei Blöcken in der Stiftung Akademie Waldschlösschen (Reinhausen bei Göttingen) statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im April die Supervisionsgruppen beginnen, in denen Ihre Patienten-Erstgespräche supervidiert werden sollten. Bei Interesse an Patienten über das Institut informieren Sie sich bitte über die Möglichkeiten unter „Patientenkontakte im Rahmen der Weiterbildung“.
Nr. | Datum | Thema/Inhalt |
---|---|---|
1 | Samstag 06.12.2025 / 9.30 – 17.15 Uhr | Erstes gegenseitiges Kennenlernen; Informationen zum Kursverlauf und Organisatorisches Einführung in die Sexualmedizin • Entwicklung des Faches bis zum gegenwärtigen Stand • Grundlagen der Sexualmedizin • Die Syndyastische Sexualtherapie – das biopsychosoziale und fächerübergreifende Therapiekonzept der Sexualmedizin |
2 | Samstag, 10.01.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr | Evolutionsbiologische Aspekte der menschlichen Sexualität • Befunde der Verhaltensbiologie und -forschung; Kommunikationsfunktion der Sexualität; • Beziehungsdimension im medizinischen Alltag |
3 | Samstag, 14.02.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr | Sexualanamnese (I) Einführung in die Technik der Sexualanamnese Vorbereitend: blended Learning (Selbststudium) – Material über die Homepage der BSSH abrufbar |
– | Montag, 09.03. – Donnerstag,12.03.2026 | Themenzentrierte Selbsterfahrung |
4 | Freitag, 17.04.2026 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag 18.04.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Störungen der sexuellen Präferenz |
5 | Freitag, 08.05.2026 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 09.05.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Sexualanamnese (II) |
6 | Freitag, 19.06.2026 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 20.06.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Störungen der sexuellen Funktionen beim Mann |
7 | Freitag, 04.09.2026 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 05.09.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Störungen der sexuellen Funktionen der Frau |
8 | Freitag, 09.10.2026 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag 10.10.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Sexualmedizinische Behandlung; Grundlagen der Syndyastischen Sexualtherapie |
9 | Freitag, 13.11.2026 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 14.11.2026 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Störungen des sexuellen Verhaltens (Dissexualität) und deren Behandlung |
10 | Freitag, 08.01.2027 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 09.01.2027 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Körper-Geschlechts-Inkongruenz: Differentialdiagnostik und Therapie einschließlich Begutachtungsfragen |
– | Montag, 15.02. – Donnerstag, 18.02.2027 | Themenzentrierte Selbsterfahrung |
11 | Freitag, 12.03. 2027 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 13.03.2027 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Störungen der sexuellen Reproduktion – Schwangerschaft/Geburt und Sexualität; Reproversionen |
12 | Freitag, 16.04.2027 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 17.04.2027 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Sexuell übertragbare Krankheiten |
13 | Freitag, 18.06.2027 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 19.06.2027 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung
Sexualstörungen aufgrund von Erkrankungen und/oder deren Behandlung |
14 | Freitag, 10.09.2027 / 17.45 – 21.15 Uhr Samstag, 11.09.2027 / 9.30 – 17.15 Uhr |
Fallbezogene Selbsterfahrung – Nachholmöglichkeit, optional
Behandlungsseminar; Behandlungsverläufe zu verschiedenen Indikationsgebieten einschließlich sexueller Traumatisierungen |
15 | Samstag, 02.10.2027 / 9.30 – 17.15 Uhr | Behandlungsseminar; Rückblick auf den Kursverlauf; aktuelle fachpolitische Informationen; evtl. Abschlusskolloquien Supervisionsgruppen (Behandlung [7]) |
Liste der Dozenten:innen und Ansprechpartner:innen für Supervision und Selbsterfahrung
Literaturverzeichnis
Zeitschrift
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Fachbücher (Sexualmedizin/Sexualtherapie)
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Beier, K. M., Bosinski, H. A. G., & Loewit, K. (2021). Sexualmedizin: Grundlagen und Klinik sexueller Gesundheit (3. Aufl.). Elsevier/Urban & Fischer. ISBN: 978-3-437-22851-3 | eBook ISBN: 978-3-437-18078-1
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